Ausschreibung 2011
Ausschreibung
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| Veranstalter: | LLG Laufsport Kevelaer e.V. |
| Termin: | Sonntag, 09. Januar 2011, 10:00 Uhr |
| Veranstaltungsort: | Jugendherberge Kevelaer Am Michelsweg 11 (Start und Ziel) |
| Strecke: |
Rundkurs, 7 x 6 km + Zieleinlauf 195 Meter. Gelaufen wird auf überwiegend asphaltierten Wirtschaftswegen. Die Strecke ist amtlich nach DLV-Richtlinien vermessen. |
| Anmeldung: | Anmeldeformular im Heft oder auf dieser Webseite Online-Anmeldung |
| Weitere Infos: | auf dieser Webseite |
| Organisationsbeitrag: |
25,00 €. Jeder Teilnehmer der bis zum 01. Dezember 2010 meldet,
erhält ein hochwertiges T-Shirt. Zahlung per Überweisung: Volksbank an der Niers eG Kto-Nr. 4315291025 BLZ: 32061384 IBAN: DE78320613844315291025 BIC: GENODED1GDL Die Anmeldung wird erst mit Eingang des Organisationsbeitrages gültig! |
| Teilnehmerlimit: | 400 Läufer/innen |
| Meldeschluss: | 24. Dezember 2010 - Nachmeldungen sind nicht möglich! Nach Erreichen des Teilnehmerlimits von 400 Meldungen (Zahlungseingang ist entscheidend) werden keine Zahlungen mehr angenommen. |
| Ummeldung/ Startnummerntausch: |
5,00 €, die bei Abholung der Startunterlagen zu entrichten sind. |
| Umkleiden und Dusche: | In der Jugendherberge. |
| Wertung: | Für Gesamtsieger Platz 1-3 (Männer und Frauen) sowie alle Altersklassensieger (Männer und Frauen - laut Leichtathletikordnung "LAO") |
| Auszeichnungen: | Jeder Teilnehmer, der das Ziel erreicht, erhält eine Urkunde. Urkunden und Ergebnislisten werden zum Portopreis von 3,00 € zugestellt. |
| Hinweis: | Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. |
| Pastaparty: | Am Samstag, 08.01.2011 findet ab 19.00 Uhr in der Jugendherberge eine Pastaparty statt. Preis: 7,00 €. |
| Übernachtung: |
Wie in den vergangenen Jahren besteht die Möglichkeit, in der
Jugendherberge zu übernachten. Bitte direkt in der
Jugendherberge Kevelaer anmelden: Telefon: 02832/8267 Telefax: 02832/899432 E-Mail: kevelaer@jugendherberge.de |
| Zeitnahme: | Mika-Timing (ChampionChip) |
Teilnahmebedingungen („Das Kleingedruckte“)
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen der Jahrgänge 1993 und älter, die die offizielle Startnummer des 9. LLG Kevelaer-Marathons besitzen. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert auf der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen.
Der LLG Kevelaer-Marathon wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und unter Aufsicht des LV Nordrhein durchgeführt. Die Strecke ist nach DLV-Richtlinien vermessen und bestenlistenfähig, aber nicht verkehrsfrei!
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mit dem ChampionChip. Ohne den Chip ist eine Zeitnahme nicht möglich. Falls kein eigener Chip vorhanden ist, kann dieser für 30,00 € gekauft oder gemietet werden. Die Chip-Miete ist bei der Abholung der Startunterlagen zu entrichten. Bei Rückgabe der Leihchips werden 25,00 € nach der Veranstaltung zurückerstattet. Wird der Chip nicht am Wettkampftag zurück gegeben, gilt er als gekauft und kann für weitere Veranstaltungen verwendet werden. Der Chip ist am Schuh zu tragen, weil sonst keine korrekte Zeitmessung erfolgen kann.
Das Mitführen von Hunden, „Baby-Joggern“ und Nordic Walking-Stöcken während des Wettkampfs ist nicht erlaubt. Die Strecke ist generell für Walker und Nordicwalker nicht geeignet.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes oder Inanspruchnahme der gebuchten Zusatzleistungen.
Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startgeld und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) beim Veranstalter eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss oder nach einmaliger Mahnung der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf Teilnahme und die angemeldeten Zusatzleistungen.
Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Er kann weder gegen den Veranstalter oder die Sponsoren des LLG Kevelaer-Marathons noch gegen die Stadt Kevelaer oder die Jugendherberge Kevelaer oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen können.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die Gesundheitshinweise des Veranstalters zur Kenntnis genommen zu haben, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben (z.B. Durchführung des „Persönlichen Aktivitäts- und Präventitions-Screening Tests“, www.paps-test.de – ersetzt keinen Arztbesuch!) und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen. Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind z.B. fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder die begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet (§ 28 BundesdatenschutzG) sowie an vom Veranstalter beauftragte Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und auch dort gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u.a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.


